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Beiträge die mit ‘Checkliste’ getagged sind

Das 1×1 der Promotions auf Facebook

Montag, 06.09.2010

Ein sensibles Thema der Social Media Plattform Facebook ist die Veröffentlichung von Gewinnspielen, Verlosungen, Wettbewerben etc., auch Promotions genannt, auf der eigenen Unternehmensseite (“Fanpage”). Beispiele sind Verlosungen von Restaurantgutscheinen, Übernachtungsgutscheinen oder auch ein Aufruf zum „Liken“.


Grundsätzlich kann man sagen, dass es verboten ist, jegliche Arten von Promotions bei Facebook einzustellen, die einen Zusammenhang zu Facebook herstellen. Eine Alternative stellen externe Apps dar, die in die Facebook Umgebung, zum Beispiel mit Hilfe von eingebetteten Inhalten, integriert werden.


Aber auch bei dieser Vorgehensweise müssen Eigentümer einer Fanpage die von Facebook aufgestellten Richtlinien zum Veröffentlichen von Promotions genau beachten, ansonsten droht schlimmstenfalls die Sperrung der Unternehmensseite.


Wir haben Ihnen einmal die wichtigsten Richtlinien, die zu beachten sind, zusammengefasst:


Allgemeine Regeln:


  • Das geltende Recht muss beachtet werden.

  • Der Eigentümer der Unternehmensseite ist alleine verantwortlich und haftbar.

  • Die Marke Facebook (Text, Namen, Bilder) darf nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung verwendet werden.

  • Die Teilnehmer dürfen nicht in die Irre geführt werden oder durch vorgetäuschte Preise gelockt werden.


Die Veröffentlichung ist verboten, wenn:


  • Minderjährige angesprochen werden oder teilnehmen dürfen.
    Die Unternehmensseite muss eine Altersbeschränkung haben.

  • alkoholische Getränke als Preis oder Teil des Preises vorgesehen sind.
    Die beworbenen Preise müssen also mit den Richtlinien übereinstimmen, z.B. keine Getränkegutscheine.

  • die Teilnahme abhängig vom Kauf eines Produktes oder Erfüllung einer aufwändigen Aufgabe ist. Es ist unzulässig, dass der Teilnehmer zuerst einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen oder z.B. eine Flasche Sekt für ein gebuchtes Angebot kaufen muss.


Organisation der Promotion bei Facebook:


  • Eine vorherige schriftliche Genehmigung von Facebook muss eingeholt werden, außer wenn die Promotion auf einem externen Server liegt. Die Einbindung von externen Apps ist hier die beste Wahl.

  • Die Organisation und Erreichbarkeit des Gewinnspiels werden von Facebook festgelegt. Dazu gehört unter anderem der zu benutzende Bereich auf der Unternehmensseite oder textliche Ergänzungen, zum Beispiel in den Teilnahmebedingungen.

  • Ein primärer Ansprechpartner muss angegeben werden.

  • Die Materialien für die Promotion müssen mindestens 7 Tage vor Beginn bei Facebook eingereicht werden, wenn es sich nicht um eine externe Promotion handelt.


Veröffentlichung der Promotion:


  • Der Teilnehmer darf nicht zu gezwungen werden erst eine bestimmte Handlung bei Facebook durchzuführen, um danach an der Promotion teilnehmen zu können (z.B. Statusupdates, Fan werden, ein Foto hochladen).

  • Facebook darf nicht als Sponsor oder Organisator ausgegeben werden.

  • Gewinner des Gewinnspiels oder der Promotion dürfen nicht namentlich auf der Pinnwand oder als Statusupdate genannt werden.


Neben diesen Richtlinien gibt es eine Vielzahl weiterer Schritte, die zu beachten sind.


Facebook behält sich außerdem das Recht vor, Einblick in bestehende Promotions zu nehmen und diese zu überprüfen oder sogar zu sperren. Dies gilt gleichermaßen für die Änderung der Richtlinien.


Vor Planung und Umsetzung eines Gewinnspieles oder einer anderweitigen Promotion auf Facebook, sollte man also genau beachten, ob alle Vorgaben eingehalten werden und sich dieses von Facebook bestätigen lassen.


Unsere Empfehlung:
Um dem umständlichen Genehmigungsverfahren aus dem Weg zu gehen, sollten Promotions ausschließlich über externe Apps in die Plattform eingebunden werden.


Gerne stehen wir Ihnen bei der Planung und Durchführung einer Promotion bei Facebook kompetent zur Seite.

Tags: Checkliste, Facebook, Kampagnen, Online-Marketing, Social Media

Veröffentlicht in Online-Marketing | 1 Kommentar »


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