Impressumspflicht bei Twitter-Profilen?
Montag, 07.06.2010Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Soweit nichts neues. Dennoch gibt es immer wieder Fallstricke oder rechtlich unklare Fragestellungen im Netz der Netze.
So beispielsweise bei Twitter, dem aktuellen Shootingstar der Web 2.0 Welt (dazu an anderer Stelle mehr): Besteht eine Impressumspflicht, wenn man ein eigenes Twitter-Profil hat und munter im Netz zwitschert?
Die Frage kann man durchaus kontrovers diskutieren. Zugrunde liegt im Wesentlichen die Fragestellung, ob das eigene Twittern einen Teledienst im Sinne des Gesetzes darstellt.
Jurist Henning Krieg nähert sich diesem Punkt von vielen Seiten und mit einem für Blogger ungewöhnlichen Umfang und Detailtiefe.
Sein Zwischenergebnis:
Einzelne Twitter-Profile können meiner Meinung nach durchaus selbständige Telemedien darstellen. In dem Fall benötigen deren Inhaber ein Impressum, wenn das Profil nicht ausschließlich “persönlichen oder famliären Zwecken” dient. Insbesondere diejenigen, die Twitter geschäftlich nutzen, sollten daher ein Impressum bereithalten – sie können sonst Gefahr laufen, abgemahnt zu werden.
Wie Sie als Unternehmen dieser Impressumspflicht nachkommen?
Prinzipiell bietet Twitter hier nur drei Möglichkeiten:
- Über die “Bio”: jeder Twitter-Account verfügt über ein kleines Infofeld (“Bio” genannt), welches Platz für die Anbieterinformationen bietet.
- Über die “Web”-Adresse: gemäß der akzeptierten Zwei-Klick-Regel, wenn auf der eigenen Internetpräsenz unmittelbar ein Impressum verlinkt ist.
- Über die Hintergrund-Grafik: Twitter bietet nur sehr rudimentäre Möglichkeiten, das eigene Profil grafisch zu gestalten. Warum nicht die Anbieterinformationen einbauen?
Wenn Sie tiefer in die Materie einsteigen und mehr über das Für und Wider der drei Möglichkeiten lesen möchten, empfehlen wir Ihnen den schon etwas älteren, aber lesenswerten Artikel im Blog von Henning Krieg.

Susanne Otten


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